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Wir nehmen Stellung für Inklusion.

Politisch haben wir noch viel zu tun, damit inklusive Lebenswege einfacher, selbstverständlicher werden.

Die große Hoffnung, dass die UN-Behindertenrechtskonvention Bewegung in die Sache bringt, hat sich nämlich nicht erfüllt. Unklare Zuständigkeiten zwischen Bund und Land und ein unüberschaubares, unübersichtliches Angebot an Unterstützungs-/Dienstleistungen (das im Einzelfall dann doch nicht passt), ein Dschungel an Gutachten, Formularen, Anträgen… Das ist immer noch die Realität vieler Familien.

Unser Ziel: Persönliche Budgets

Seit Jahren setzen wir uns dafür ein, dass der Mensch im Mittelpunkt steht: Für echte personen-, sozialraum- und beziehungsorientierte Unterstützung – mit dem langfristigen Ziel eines persönlichen Budgets. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen jene Dienstleistungen in Anspruch nehmen und finanzieren können, die sie und ihr Umfeld für eine gute Lebensstruktur brauchen.

Unser Ziel: Individueller Rechtsanspruch

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist ein internationaler, völkerrechtlicher Vertrag, den Österreich 2008 unterzeichnet hat, wie viele andere Länder auch. Damit verpflichten sich die Staaten, die in diesem Vertrag angeführten Menschenrechte zu gewährleisten. Jedoch wurde die UN-BRK mit einem Erfüllungsvorbehalt ratifiziert. Das bedeutet, dass aus der Konvention keine individuellen Rechte abgeleitet werden können, sondern dass die Konvention erst durch die Schaffung innerstaatlicher Gesetze und Richtlinien durch den Gesetzgeber und die Verwaltung verbindlich wird.

UN-Behindertenrechtskonvention 

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Hof 368
6866 Andelsbuch, AT
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